Reiseglück Bergstraße
Allgemeine Mietbedingungen
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Zur verständlichen Zusammenfassung der Mietbedingungen§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Wohnmobile und Zubehör zwischen Reiseglück Bergstraße, Alexander Engels, und dem Mieter.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der verbindlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises fällig. Diese Anzahlung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Datum der Buchungsbestätigung zu leisten.
Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 80 % ist spätestens 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Mietbeginn fällig.
Die Kaution in Höhe von 2.000,00 € ist spätestens 7 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Alternativ kann sie nach vorheriger Absprache bei der Fahrzeugübergabe in bar oder per Direktüberweisung hinterlegt werden. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
§ 3 Kündigung und Stornierung
Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer verbindlich. Eine ordentliche Kündigung ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, beiderseitig ausgeschlossen.
Bei Stornierung durch den Mieter gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 61 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Preises
- 60 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Preises
- 15 Tage bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 80 % des Preises
- Unter 48 Stunden vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung: 90 % des Preises
§ 4 Nutzung und Nutzungsverbote
Die Nutzung des Fahrzeugs ist nur im vertraglich erlaubten Gebiet und nur durch die im Mietvertrag genannten Fahrer gestattet. Fahrten außerhalb der zugelassenen Länder, Rennen, Festivals ohne vorherige Zustimmung, Geländefahrten, Straftaten, gefährliche Transporte und Rauchen im Fahrzeug sind untersagt.
§ 5 Reinigung, Kraftstoff und Rückgabe
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Wird es nicht vollgetankt zurückgegeben, fallen zusätzlich zu den Treibstoffkosten 25,00 € Aufwandspauschale an.
Der Innenraum ist sauber zurückzugeben. Toilettenkassette und Abwassertank müssen geleert sein. Bei starker Verunreinigung oder nicht entleerter Toilette können zusätzliche Reinigungskosten entstehen.
§ 6 Schäden, Inventar und Haftung
Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit durch schuldhafte Pflichtverletzung entstehen. Für mitvermietetes Inventar und Zubehör, etwa Stühle, Tische, Kabel, Küchenausstattung oder Fahrradträger, haftet der Mieter bei Verlust, Beschädigung oder Defekt nach Wiederbeschaffungswert oder Reparaturkosten.
§ 7 Unfall, technische Defekte und Meldung
Unfälle, Schäden und technische Defekte sind unverzüglich zu melden. Bei Verkehrsunfällen ist die örtliche Polizei hinzuzuziehen, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, zum Abschluss und zur Durchführung des Mietvertrags verarbeitet. Dazu zählen insbesondere Kontaktdaten, Identitätsdaten und Führerscheindaten.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2026